Untervermietung
Die Untervermietung bedarf der Zustimmung des
Vermieters. Seit der Gesetzgeber Untermietern das Recht einräumte, im Falle der
Kündigung des Hauptmieters dessen Nachfolge anzutreten, stimmen wir
Untervermietungen nur noch unter engen Bedingungen zu, da wir ansonsten kaum
mehr beeinflussen können, wer in unseren Häusern und zu welchen Konditionen
wohnt.
Diese Gesetzesnovelle war falsch, weil sie Mieter zu Vermietern macht, was in
vielen Fällen zu argem Missbrauch führt.
Wir stimmen Untermietverhältnissen niemals nur mündlich, sondern bestehen auf Schrittform in allen rechtserheblichen Belangen. Obgleich die Schriftform mietvertraglich stets Bedingung ist, kam es schon vor, dass Mieter ihre eigenmächtigen Untervermietungen zu rechtfertigen versuchten, indem sie uns "stillschweigende Duldung" oder ähnliches unterstellten. ohne dass es dafür irgendeinen vernünftigen Grund geben könnte oder sogar oftmals behauptet wurde, der Untermieter sei "bloß Besucher".
Unsere Bedingungen für Untervermietung
lauten:
1. Der Zweck muss uns schriftlich hinreichend plausibel und wahrheitsgemäß
dargelegt werden.
2. Die Untervermietung darf berechtigten Vermieterinteressen nicht entgegen stehen.
3. Die Untermiethöhe muss uns schriftlich angezeigt, überprüfbar und angemessen
erscheinen.
4. Es darf sich nur um eine einmalige und zeitlich befristete Untervermietung
handeln.
5. Die Untervermietung darf nicht bezwecken, den Untermieter zum Hauptmieter zu
machen.
6. Für den Fall, dass entgegen aller Versprechen der Untermieter dennoch
Hauptmieter wird,
ist die Miethöhe neu zu verhandeln oder steigt auf den laut Mietspiegel
maximal zulässigen Preis.
7. Der/die Untermieter/in muss uns persönlich und ausweislich (+Kopie) vorgestellt werden und erklärt
sich unterschriftlich mit unseren Zustimmungsbedingungen einverstanden, z.B.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
8. Gegebenenfalls bestehen wir auf einen Untermietzuschlag, wenn sich die
Personzahl aus wirtschaftlichen Motiven des Hauptmieters in der Wohnung erhöht.
Die Gründe für solche Restriktionen finden sich unter den Stichworten Untermietwucher
und Abstandswucher.
denn wir vermieten sehr preisgünstig und
missbilligen, wenn dann Mieter aus solcher Vermietungspraxis über die günstige
Miete hinaus Vorteile ziehen, die eigentlich uns zustehen.
letzte Bearbeitung 2015 (Ausweispflicht)
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