Mietspiegel
Im Wohnraummietrecht können sich Mietobergrenzen aus den ortsüblichen Mieten ergeben, die im Wege hoheitlicher Feststellungen als "Mietspiegel" veröffentlicht werden.
Viele Mietspiegel geben über die ortsüblichen
Mietpreishöhen nur unzulänglich Auskunft, weil nicht zwischen Alt- und
Neuverträgen unterschieden wird. So ist die Mietspanne in den von uns
verwalteten Immobilien sehr groß, was mitunter bei Neumietern zu Befremden
führt. Grund für die niedrigen Altmieten ist jedoch, dass wir
außerordentlich preisstabil sind und langjährige Vertragspartnerschaften
begünstigen möchten.
Zur Privilegierung von >> Altkunden
Wir führen auf Anfrage Marktstudien zu Mietpreishöhen in Berlin durch >> Kontakt
Berlin >> www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
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