Mietspiegel

Im Wohnraummietrecht können sich Mietobergrenzen aus den ortsüblichen Mieten ergeben, die im Wege hoheitlicher Feststellungen als "Mietspiegel" veröffentlicht werden.

Viele Mietspiegel geben über die ortsüblichen Mietpreishöhen nur unzulänglich Auskunft, weil nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden wird. So ist die Mietspanne in den von uns verwalteten Immobilien sehr groß, was mitunter bei Neumietern zu Befremden führt. Grund für die niedrigen Altmieten ist jedoch, dass wir außerordentlich preisstabil sind und langjährige Vertragspartnerschaften begünstigen möchten.

Zur Privilegierung von >> Altkunden

Wir führen auf Anfrage Marktstudien zu Mietpreishöhen in Berlin durch >> Kontakt

Berlin >> www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/ 

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