Gewerbliche Untervermietung

Unter "Gewerblicher Untervermietung" verstehen wir zweierlei:

a) dass Mieter zur Gewinnerzielung untervermieten,
b) dass Mieter an Gewerbe untervermieten.
 

Beide Fälle gewerblicher Untervermietung bedürfen unserer vermieter- oder verwalterseitigen Zustimmung in Schriftform.
Eine gewerbliche Untervermietung kommt bspw. nur in Betracht, wenn auch der Vermieter daraus Mehrgewinn hat.
Eine gewerbliche Untervermietung kommt bspw. nicht in Betracht, wenn die Nutzungsweise nicht zum Hause passt.


Vermieteransprüche bei Verstößen:

1. Unterlassung oder schriftliche Vertragsänderung

2. Kündigung, eventuell zuvor Abmahnung

3. Auskunftsverlangen hinsichtlich aller untermietvertraglichen Belange, je nach Vertrauenssituation:

a) Vertragsunterlagen

b) Kontoauszüge

c) Steuererklärungen

d) Melderegisterbescheinigungen

e) Zeugen, alle Beteiligten, eventuell Nachbarn, Hauswart, Klingelschilder, Briefkästen, ...

4. Auskehrung der Gewinne

5. Ersatz für zusätzlichen Verwaltungs- und etwaigen Rechercheaufwand

 

siehe Thema >> Untervermietung

 

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