Menschenrechte Menschenrechtsforum | |
Als Menschenrechte werden solche Rechte bezeichnet, die der einzelnen Person durch staatliches Verfassungsrecht und supernationales Recht zugestanden werden. |
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Volltexte UN-Menschenrechtscharta, EU-Menschenrechtskonvention | |
Menschenrechte sind universelles Recht und dürfen auch nicht unter Berufung auf die nationale Souveränität und/oder nationale Mehrheitsentscheidungen verletzt werden. | |
DER 10. DEZEMBER = Menschenrechtstag bzw. Welttag der Menschenrechte, UNO in Erinnerung an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 | |
Beispiel für staatliches Verfassungsrecht = Grundgesetz und Landesverfassungen | |
WebTipp: www.menschenrechte.cjb.net | |
Einige
Menschenrechte werden naturrechtlich interpretiert, z.B. die Menschenwürde und die Gleichheit. Diese Rechte beanspruchen also eine absolute Geltung, die unabhängig vom jeweiligen Verfassungsrecht der Staaten sind. |
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Andere
Menschenrechte werden staatlich
konstituiert, d.h. mit ihrem Inhalt und ihren Schranken
zuerkannt. Sie begründen sich in den vorgenannten absoluten Menschenrechten, sind also Ausdruck der Menschenwürde und der Gleichheit, sie orientieren auf friedliches und gerechtes Zusammenleben der Individuen untereinander und regeln die Rechte des Individuums gegenüber dem Staat. Beispiele für solche Rechte sind: Asylrecht, Bekenntnisfreiheit, Frauenrechte, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Kriegsdienstverweigerungsrecht, das aktive und passive Wahlrecht, die Berufsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Eigentumsrecht u.v.m. - umstritten z.B. Sterbehilfe |
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Einige Staatsbürgerrechte stehen bzw. standen nach dem Grundgesetz ausschließlich "Deutschen" zu: Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, ... | |
Durch
supernationales Recht (z.B. EU und
UN) kommt es auch bei den
Staatsbürgerrechten zu einer allmählichen Angleichung. Wird das
nationale Verfassungsrecht nicht hinreichend den internationalen
Übereinkünften angepasst, so gilt das supernationale Recht als
höherrangig gegenüber den nationalstaatlichen Regelungen -
vergleichbar dem Grundsatz, wonach das Grundgesetz den
Landesverfassungen vorgehen. sven |
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Menschenrechte gibt es viele und für viele Menschen viel zu wenig, aber viel Menschenrecht ist auch aus Menschenpflicht,
es sei denn, jemand könne nicht. Und auch für diese Menschen braucht es erwirtschafteten "Mehrwert".
Markus S. Rabanus 20190415
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