(Kommentierung in
grünem Text)
Art. 1 Menschenwürde,
Weltfrieden, Weltgerechtigkeit
(1) Die Würde des Menschen (aller Menschen - ohne
Ausnahme) ist unantastbar (niemand darf würdelos oder gar
mit Gewalt behandelt werden). Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (der Staat hat die Sicherheit
jedes Menschen zu gewährleisten).
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt (endlich).
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt (Polizei und Behörden) und die
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Schöner kann ein
Verfassungsartikel nicht sein.
DIE WÜRDE DES
MENSCHEN IST UNANTASTBAR
>> Sonderseite
Menschenwürde
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>> Menschenrechte
<<
Aber
der Absatz 2 ist nicht weniger wichtig:
>> Friedenspolitik
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>> Weltgerechtigkeit
<<
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