Sterbehilfe strafrechtlich war die "aktive Sterbehilfe" verboten
Mir ist das Recht auf Sterbehilfe ein
Menschenrecht,
wie so vieles "verhandelbar" in den Konditionen. Markus S. Rabanus20201124
§ 216 StGB Tötung auf Verlangen (aber § 217 StGB ist inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen) (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar. (Stand: 2014) Kommentar: "Im
Zweifel für das Leben", aber die ausnahmslose Strafbarkeit halte ich
für falsch. |
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>> Das "Euthanasie-Programm" der Nazis >> siehe auch Euthanasie Suizid lebensmüde Tod "Niemand
darf zum Sterben gezwungen werden, aber auch niemand zum Leben." Dialog-Lexikon Ethik Menschenrechte Zuletzt
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