Sterbehilfe   strafrechtlich war die "aktive Sterbehilfe" verboten 


>> Sterbehilfe Argumente 

Mir ist das Recht auf Sterbehilfe ein Menschenrecht, 
wie so vieles "verhandelbar" in den Konditionen.
Markus S. Rabanus20201124

 

§ 216 StGB  Tötung auf Verlangen (aber § 217 StGB ist inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(Stand: 2014)

Kommentar: "Im Zweifel für das Leben", aber die ausnahmslose Strafbarkeit halte ich für falsch. 
Geschäftetreibere, wie es sie in einigen Ländern mit der aktiven Sterbehilfe gibt, darf allerdings keine Reformfolge sein.   Markus Rabanus 20140807


neue Diskussion anfangen

 


Auch historisch gibt es Veranlassung zur Ernsthaftigkeit, denn unter Missbrauchs des Begriffs "Euthanasie" ermordeten die Nationalsozialisten zwischen 1939 und 1945 etwa 200.000 Menschen, die sie als "lebensunwert" diffamierten 

>> Das "Euthanasie-Programm" der Nazis

>> siehe auch Euthanasie   Suizid   lebensmüde    Tod  

"Niemand darf zum Sterben gezwungen werden, aber auch niemand zum Leben." 
Ingrid Matthäus-Maier 6.5.2014

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/gastbeitrag-ingrid-matthaeus-maier-mein-ende-gehoert-mir-12926266.html 

  Dialog-Lexikon    Ethik    Menschenrechte    Zuletzt


Ethik-Forum        Ethikrat   Dialog-Lexikon