Ein Ohr an die Stammtische genügt, ein Blick in die Internetforen genügt zu der Feststellung, dass die Todesstrafe in den Köpfen
vieler Leute noch immer nicht geächtet ist.
Und es ist leider ein schwieriges Thema. Deshalb die nachstehende Argumentationsskizze:
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Wenn der Staat die Tötung eines Mörder
ohne Notwehr anordnet, erschwert
sich der Staat die Erklärung dafür, dass die Ermordung eines Menschen ein
Unrecht darstellt.
Die bestrafende Gesellschaft muss sich durch ihr Handeln vom Handeln des
Bestraften unterscheiden, sonst stellt sie sich moralisch mit ihm auf eine
Stufe.
Veranschaulicht: Wenn jemand einen Menschen vergewaltigt, dann wäre es
zwar vielleicht für den Täter "lehrreich", selbst vergewaltigt zu
werden, aber selbst dann würde sich eine rechtsstaatliche Gesellschaft
nicht zu einer solchen Tat gegen ihn hinreißen lassen. - Der Richter muss
sich also in seinem Urteil von der Handlungsweise des
Verurteilten unterscheiden.
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Kein noch so ausgeklügeltes Rechtssystem kann
Fehlurteile
verhindern. Das Todesurteil birgt deshalb das Risiko irreparablen Unrechts.
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Eine zivilisierte Rechtsordnung
zeichnet sich nicht durch barbarische Härte, sondern durch Sinnhaftigkeit und
Verhältnismäßigkeit aus. Wenn eine Gefahr für die Gesellschaft durch
Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung oder anders abgewendet werden kann, dann
darf nicht getötet werden.
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Die Todesstrafe soll
"abschrecken"? Jede Strafe, die als solche empfunden wird, ist "abschreckend", aber nur bei
solchen, die nicht ohnehin glauben, "nichts mehr zu verlieren" zu
haben. Die Abschreckungswirkung der Todesstrafe ist demzufolge geringer
als die Länge der Freiheitsstrafe, und zwar ausgerechnet bei solchen Tätern,
die bereits ein Schwerstverbrechen begangen haben.
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Weil kein Ermordeter durch die
Ermordung des Mörder wieder lebendig wird, kommt es vorrangig darauf an, Straftaten zu
verhindern:
Durch Abschreckung mit Strafe und durch Freiheitsentzug, wenn die Abschreckung nicht wirkte.
Es ist aber erwiesen, dass die Abschreckung weniger von der Härte der Strafe
abhängt, sondern vor allem von der Wahrscheinlichkeit der Aufklärung. Für
effektive Abschreckung braucht es also effektive Strafverfolgung gewährleisten.
In vielen Staaten dient die Todesstrafe lediglich der Vertuschung
mangelnder Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung. Und solche ineffizienten Staaten
wollen durch besondere Härte dem redlichen Bürger imponieren, aber können
Verbrecher nicht beeindrucken.
Es sitzen weltweit Tausende Menschen in Todeszellen. Nicht immer
sind es wirklich überführte Mörder, sondern sehr häufig auch politisch
Verfolgte, Taschendiebe, Frauen, die des Ehebruchs beschuldigt wurden,
...
Die Todesstrafe, ob in Afghanistan, in China,
im Iran oder in den
USA, ob im Mittelalter
oder im kommenden Jahr 2000, ist neben dem
Krieg die widerlichste und elendste Rechtsanmaßung von Staaten und Gesellschaften.
Was wird die Bundesregierung gegen die Todesstrafe
tun?
Markus Rabanus199903
Initiative-Dialog
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Europa bezeichnet sich oft als "Christliches Abendland".
Aber Christentum und Todesstrafe sind unvereinbar:
"Du sollst
nicht töten!" Wer sich
Christ nennt, soll wenigstens versuchen, wie Christus zu handeln:
Würde
Christus die Todesstrafe aussprechen oder vollstrecken ?
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