ArtGrundgesetz


  hier wird die Verfassung erst richtig spannend,
  denn mit Art.5  beginnt nach den Selbstverständlichkeiten
  der Art.1 bis Art.4 GG  der in allen Demokratien
  notwendige Streit  um ihren Inhalt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.  


KOMMENTAR

Freiheit funktioniert nur, wenn sie nicht missbraucht wird, denn sie ist nicht Willkür, berechtigt nicht zum Kampf gegen sie, berechtigt nicht zur Missachtung anderer. Die Freiheit ist nicht nur Recht, sondern Kunst, Pflicht, Freude daran und Bemühen. Wem die  Freiheit  anderes ist, dem müssen wir sie (zumindest in unseren Foren) nicht lassen. sven2001

Wenn sich RECHTSEXTREMISTEN auf die Meinungsfreiheit berufen, obgleich ihnen NIEMAND die Meinungsfreiheit bestreitet, dann wollen sie bloß die Grenzen der Meinungsfreiheit in Richtung ihrer menschenverachtenden und deshalb verbotenen Hetze überschreiten dürfen, ohne dafür zu haften. 
Das krasseste Beispiel >> "Juda verrecke!" war und ist keine "Meinung", sondern Verbrechen.
msr2002

WENN alle meiner Meinung wären, wären die größeren Probleme oooch nich' alle vom Tisch. Oder wären andere. msr2016
WENN alle meiner Meinung wären, wären oooch nich' alle Probleme vom Tisch.  msr2016

>> Geistige Brandstiftung <<
>>  Volksverhetzung  <<

>> moralische Kritik <<

Meinungsfreiheit ist alles, aber nicht alles ist Meinung,

Grenzen der Meinungsfreiheit    Quelle: Altes Forum

von Martin am 26.Nov.2003 12:04

Hallo Till,

wie du vielleicht weißt, findet Meinungsfreiheit ihre Grenzen am Rande von Beleidigung und extremistischer Ideologie. Diese Grenzen werden teilweise gesetzlich geregelt und teilweise durch Tabus (wie Kinderschändung, Antisemitismus etc.).
Es ist ein Irrglaube, Tabus würden von den 'Herrschenden' erlassen. Mit dieser altertümelnden Terminologie aus der soziologisierenden Mottenkiste wird man Gesellschaft heute nicht mehr beschreiben können.
Tabus sind Elemente der gesellschaftlichen Kommunikation selbst und können nur gewaltsam personalisierend umgebogen werden.

Gruß martin

Vielleicht ein bisschen zu schwierig für manche:
Die Meinungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, ist "legitim", aber deshalb längst nicht jeder Meinung Inhalt.
Und der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist für manche Leut' nur begreiflich, wenn selbst betroffen.
Markus S. Rabanus 2019-07-19

www.Diskussionen.de   

Die Meinungsfreiheit/Pressefreiheit unserer Initiative-Dialog wird durch Leute verletzt, die uns so sehr gegnerisch sind, dass sie unsere Foren hacken. So wurde auch die Diskussion7617 gehackt und gelöscht.

05.06.2015 >> Zum Strafverfahren gegen Can Dündar (Türkei)

Meinungsverbote
  Meinungsvielfalt  Rassismus als Meinung   Homosexuellenfeindlichkeit  Recht auf Kritik verdienen    Freiheit nimmt Rücksicht  Meinungsforschung   Meinung  Pressefreiheit  Zensur  Freiheit  

Journalismus 

  Dialog-Lexikon    Zuletzt