Gesetzestexte bei JURIS StGB         Dialog-Lexikon

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. KLICK  Blödheit schon eher. Darum halten wir es für sinnvoll, die einschlägigen Normen wenigstens mit ihren Titeln und Straffolgen aufzulisten:
StGB Tathandlung max. Haftjahre
§ 12 Verbrechen  Begriffsbestimmung 1 Jahr u. mehr
§ 17 Schuld  
§ 19 Kinderstraflosigkeit   
§ 23  Versuchsstrafbarkeit  
§ 24 Rücktritt  
§ 26 Anstifter können wie die Täter bestraft werden  
§ 27 Beihilfe   
§ 32 Notwehr als Rechtfertigungsgrund  
§ 35 Entschuldigender Notstand  
§ 61 Maßnahmen der Besserung und Sicherung  
§ 80 Vorbereitung eines Angriffskriegs lebenslängl.
§ 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg 5 Jahre
§ 81 Hochverrat gegen den Bund 10 Jahre
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei 5 Jahre
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot 3 Jahre
§ 86 Verbreiten verfassungswidriger Propagandamittel 3 Jahre
§ 86 a Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen 3 Jahre
§89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane 5 Jahre
§ 90
§ 90 a
§ 90 b
Verfassungsfeindliche Beschimpfung des Staates, seiner Repräsentanten, Symbole oder Verfassungsorgane 5 Jahre
§ 92 Begriffsbestimmungen zum Verfassungsschutz  
§ 103 Beleidigung ausländischer Staaten,  Symbole, Flaggen 5 Jahre
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten lebenslängl.
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte  5 Jahre
§ 125 Landfriedensbruch 3 Jahre
§ 125 schwerer Landfriedensbruch (z.B. Mitführen von Waffen 10 Jahre
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 3 Jahre
§ 127 Bildung bewaffneter Haufen (unbewaffnete Mitläufer) 2 Jahre
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen 5 Jahre
§ 129 a Bildung terroristischer Vereinigungen 10 Jahre
§ 129aII Rädelsführer und Mitglieder 10 Jahre
§ 129aIII Unterstützer, Propagandisten 5 Jahre
§ 130 Volksverhetzung 5 Jahre
§ 130a Anleitung zu Straftaten 3 Jahre
§ 131 Gewaltdarstellung 1 Jahr
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten 5 Jahre
§ 140 Öffentliches Loben von Straftaten 3 Jahre
§ 145 d Vortäuschen einer Straftat 3 Jahre
§ 153  Falsche uneidliche Aussage 5 Jahre
§ 154   Meineid 5 Jahre
§ 164 Falsche Verdächtigung 5 Jahre
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen 3 Jahre
§ 167 Störung und Beschimpfung von Religion 3 Jahre
§ 168 Störung der Toten- oder Friedhofsruhe 3 Jahre
§ 177 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 10 Jahre
§ 185 Beleidigung 2 Jahre
§ 186 Üble Nachrede 2 Jahre
§ 187 Verleumdung 5 Jahre
§ 188 Üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens 6 Jahre
§ 189 Verunglimpfung Verstorbener 2 Jahre
§ 211 Mord lebenslängl.
§ 212 Totschlag 5 Jahre aufwärts
§ 218 Schwangerschaftsabbruch  
§ 220 a Rassistischer Mord und Völkermord lebenslängl.
§ 223 Körperverletzung 3 Jahre
§ 223 a Gefährliche Körperverletzung
(Beisp.: "hinterlistiger Überfall")
5 Jahre
§ 224 Schwere Körperverletzung 5 Jahre
§ 225 Beabsichtigte schwere Körperverletzung 10 Jahre
§ 231 Beteiligung an Schlägerei 3 Jahre
§ 238 Belästigung (Stalking) 10 Jahre
§ 240 Nötigung 5 Jahre
§ 241 Bedrohung 1 Jahr
§ 241 a Politische Verdächtigung 10 Jahre
§ 242 Diebstahl  5 Jahre 
§ 246 Raub  5 Jahre 
§ 253  Erpressung  5 Jahre 
§ 248 c  Entziehung elektrischer Energie  5 Jahre
§ 263 Betrug 10 Jahre
§ 291  Wucher  10 Jahre 
§ 303 Sachbeschädigung 2 Jahre
§ 303 b Computersabotage 5 Jahre
§ 304 Beschädigung von Grabmälern, öffentlichen Anlagen etc. 3 Jahre
§ 305 a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel 5 Jahre
§ 306 Brandstiftung 10 Jahre
§ 306 a Schwere Brandstiftung 10 Jahre
§ 320  Körperverletzung im Amt  5 Jahre
§ 323 a Taten im Vollrausch 5 Jahre
§ 323 c Unterlassene Hilfeleistung Zugucken kann strafbar sein 1 Jahr
§ 356 Parteiverrat 5 Jahre
§ 343  Folterverbot 5 Jahre 
 
Allgemein gilt:
1. Anstifter können wie die Täter bestraft werden. 
KLICK
2. Der Versuch kann wie die vollendete Tat bestraft werden.
 
empfohlene Webseiten
www.recht-gegen-rechts.de
www.planet-tegel.de
Strafe  und These
Strafanzeigen  
Knast   Strafgefangene
 

Strafgefangene bemitleiden sich selbst oft mehr als ihre Opfer.

Wer durch eine Straftat ruiniert wurde oder einen Familienangehörigen verloren hat,
dem fällt jedes  "Verständnis" für Kriminelle schwer. Und dennoch werben wir gegen die Verständnislosigkeit, denn nur wer versteht, kann der Kriminalität entgegnen, den Spaß am Zündeln, am Schlagen, am Hetzen zu mindern.

POLITIK  ist alles andere, aber kein "KAMPF",  POLITIK  ist Verständigung.
POLITIK  ist Suche nach der gemeinsamen und besten Lösung.
POLITIK  ist Ausdruck der gesellschaftlichen Vernunft.
Wer anderes unter POLITIK versteht, macht SCHLECHTE POLITIK.
Die Regeln stehen im Grundgesetz,
vieles könnte besser sein, 
nicht aber durch Gewalt.
 

www.initiative-dialog.de

Alphabetische Liste der Gesetzestexte bei JURIS    Rechtslexikon   

   Dialog-Lexikon   Zuletzt