Meinung


"Ich sag' doch nur meine Meinung!"

Aber häufig ist es keine "Meinung", sondern:

StGB § 130 Volksverhetzung

StGB § 185 Beleidigung

StGB § 186 Üble Nachrede

StGB § 187 Verleumdung  

und bewusster Schwindel.

"Haben wir bald keine Meinungsfreiheit mehr?"

Falsch. Man braucht gar nicht weit zurück schauen. Noch im 19. Jahrhundert waren infolge der Aufklärung liberalistische Ansichten zum Thema "Meinung" sehr verbreitet. Viele Bürgerkinder bildeten sich ein, dass es überhaupt keine Beschränkungen geben sollte und jeder sagen soll, "was er denkt".  Aber das stellt sich für die Praxis dann doch eher als "undurchdacht" dar, denn die Verhältnisse wären geradezu gruselig, wenn jeder zu meiner Tochter sagen dürfte, was er gern möchte, wenn jeder dazu öffentlich auffordern dürfte, was er "für richtig hält", dass man mit solchen wie mir oder z.B. mit "Zigeunern" tun sollte.

Ich "müsste" mich gegen solche Beleidiger und Hetzer wehren. Und als junger Mensch tat ich das ebenso reichlich wie gern. Dieser Ruf eilte mir voraus und man war so vorsichtig, dass ich bald zum Provozieren überging, damit ich in "Übung" blieb, denn die Rangelei war nicht frei von Hobby . Und vermeintlich traf es nie die Falschen.

Aber ich war mir dessen bewusst, dass die Selbstjustiz für das Altenteil und Schwache keine gute Lösung war. Zudem geriet man auch in Hinterhalte und da zählt dann auch eigenes Geschick nicht mehr.

Die richtigere Lösung: Wer durch Äußerungen oder Verhalten eines anderen in seinem Achtungsanspruch verletzt wird, soll nicht Selbstjustiz üben, wie es durch Duelle in früheren Jahrhunderten vor allem viele männliche Jugend vorzeitig und unnötig unter die Erde brachte, sondern den Staat zur Verurteilung des Täters rufen. - Viele Jugendliche halten sich daran "natürlich" kaum, denn sie emanzipieren sich ja gerade von den "Alten" und werden dann nicht dazu neigen, "deren Polizei" anzurufen.  Aber auch wenn sich viele nicht daran halten, so ist das Recht zumindest da und wer will, kann es nutzen.

Das Recht auf staatlichen Beistand zur Verteidigung des eigenen Achtungsanspruchs dient der allgemeinen Sicherheit, dem Leben eines jeden, es dient der Würde des Menschen und seiner Freiheit.  Deshalb sollte möglichst jeder wissen, was verboten oder geschützte "Meinung" im Sinne der Meinungsfreiheit des  Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz ist.

Meinung und Interesse sind zweierlei

Auch das wollen viele nicht zugeben, dass sich ihr Interesse nicht mit ihrer Meinung deckt, wenn sie bewusst egoistische Sprüche floskeln, die sich selbst nicht gefallen lassen würden. In solchen Fällen ist die angebliche Meinung bloß eine Lüge.

Was also bedeutet "Meinung"`?

Meinung im Sinne des Art.5 GG ist die auf Überzeugung beruhende Äußerung, die wiederum bei anderen zur Überzeugungsbildung beitragen soll.

"Überzeugungen" sind Stellungnahmen und Wertungen bzw. Beurteilungen zu bzw. von Sachverhalten bzw. Personen, die allerdings dann nicht als Tatsachenbehauptung aufgestellt werden dürfen, wenn es sich nicht um eine beweisfähige Tatsachenbehauptung handelt bzw. wenn die Tatsachenbehauptung widerlegt bzw. widerleglich ist oder insgesamt geeignet ist, den verdienten Achtungsanspruch eines Dritten bzw. hohen Rechtsguts zu schädigen.

"Alles zu kompliziert. Ich sage, was ich will."

Mit solch einer oberflächlichen Einstellung zum Thema Meinungsfreiheit, Wahrheit und gegenseitigem Mindestrespekt würde man der politischen Kultur keinen Gefallen tun und selbstverlogen wäre es auch, denn in allen Dingen, die für einen selbst wirklich wichtig sind, wird man es nicht an Rücksichtnahme und Respekt fehlen lassen.  

Beispiel: Willi stellt sich erstmals seinem Schwiegerpapa vor oder bewirbt sich um Wohnung, Arbeit. Willi wird sich dazu im Rahmen seiner geistigen Möglichkeiten Mühe geben, einen netten, zuverlässigen Eindruck zu machen. Und da passt er sich auch schon mal den Geschmäckern seines Gegenübers an, während beim "Auftritt" in der Kameradenrunde wieder ganz andere "Werte" zählen.  Freilich mag es auch Willis geben, die "sich immer treu bleiben" und anderen nicht "entgegen kommen" können/wollen. Solche Willis erreichen bei Schwiegerpapas, Arbeit- und Wohnungsgebern meist etwas weniger. Aber (fast) jeder Mensch ist lernfähig und so auch die meisten Willis. 

Warum sollte in der Politik anderes gelten als im Umgang miteinander, wenn etwas friedlich funktionieren soll?  

Demokratische Rechtsstaaten wollen/sollen Meinungsverschiedenheiten und Entscheidungsfindung  friedlich ausgetragen sehen.  Die dazu entwickelten Regeln sind, so weit man sich daran hält, recht gut geeignet - und Kritik daran gehört zwar zur "revolutionären Routine", aber im Ergebnis all dieser Revolutionen fand sich weit weniger Freiheit als diejenige, die das Grundgesetz und Strafrecht absichert.

Zudem ist die bundesdeutsche Verfassungsordnung unmissverständlich antifaschistisch definiert: KLICK

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