Pressefreiheit mehr im Forum
Art5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wie weit es mit der FREIHEIT her ist,
merkt man erst, wenn man sie BRAUCHT.
Die Meinungsfreiheit/Pressefreiheit unserer Initiative-Dialog wird durch Leute verletzt, die uns so sehr gegnerisch sind, dass sie unsere Foren hacken.
So wurde auch die Diskussion7616 gehackt und gelöscht.05.06.2015 >> Zum Strafverfahren gegen Can Dündar
10.07.2012 >> Kritik am Leistungsschutzgesetz
03.06.2017 >> Presse ist immer Interesse
"Lügenpresse" ?
Bundespresseball 2002 Zensur Presse Art.5 GG Journalismus DIALOG-LEXIKON