Mietpreise
Mietpreise für Wohnungen und Gewerberäume werden nur selten als pauschale Alles-Inklusive-Mieten genannt, denn sie setzt sich aus unterschiedlichen Teilen zusammen: Grundmiete + Betriebskostenvorauszahlung + eventuell Heizkostenvorauszahlung, falls es sich um ein Mehrparteienhaus mit einer Zentralheizung handelt, also der Mieter keinen separaten Energievertrag schließen kann.
Die Vielzahl von Mietpreis-Begriffen und Mietpreis-Bestandteilen erschwert den Preisvergleich, insbesondere wenn in Vermietungsinseraten nur die "Nettokaltmiete" bzw. "Grundmiete" genannt wird, aber Angaben zu Betriebskosten und Heizkosten fehlen.
Mietpreise sind Verhandlungssache. Es muss nur
probiert werden. Und es ist eher ärgerlich, wenn Mietinteressenten aus
Gründen der Höflichkeit Fragen zur Verhandlungsbereitschaft vermeiden und
keine preisliche Obergrenze ihres Mietinteresses bekunden, weil dann ausgerechnet mit
gescheiten Mietinteressenten ein Vertrag verpasst werden kann.
Gescheite Vermieter und Verwalter sollten von sich aus Verhandlungsspielräume
aufzeigen, auch wenn es zu Einbußen führen kann, z.B. per
Preisstabilitätszusage, Mietfreiheit für die ersten Wochen, ...
Solch Probieren ist Wissens- und Übungssache >> Mietertipps
Bei Mietpreisen für
Wohnungen können sich aus der Ortsüblichkeit gesetzliche OBERGRENZEN
ergeben.
Solche Mietobergrenzen sind dem örtlichen Mietspiegel
zu entnehmen.
>> Mietspiegel
>> Mietwucher
>> Mietendeckel