Betriebskostenfaktoren im Mietrecht
Betriebskosten sind ein Unterfall der Bewirtschaftungskosten
und betreffen wiederkehrende Kosten, die neben der Grundmiete
vom Mieter anteilig nach Gebrauch bzw. Verbrauch gezahlt werden.
Obwohl ebenfalls "wiederkehrend" gehören im frei finanzierten
Wohnraummietrecht Reparaturkosten
und Verwaltungskosten nicht zu
den umlagefähigen Betriebskosten, sondern sind Bewirtschaftungskosten,
die der Vermieter aus der Grundmiete
zu bezahlen hat.
Im Wohnraummietrecht sind nachstehende Betriebskosten umlagefähig: |
Gartenpflege |
Gebäudeversicherungen |
Grundsteuer |
Hausmüll |
Hausreinigung |
Hausstrom |
Heizungswartung |
Schädlingsbekämpfung |
Schornsteinfegergebühren |
Wasserwerke |
Winterdienste |
Im Gewerberaummietrecht sind darüber hinaus folgende Betriebskosten umlagefähig: |
Hausverwalterkosten |
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskostenverordnung |
Thema ERGÄNZEN allg. Betriebskosten |
Mietpreise Immobilienrecht Mietrecht Wohnraummietrecht Mieterinfo