MieterTipps ***
Lehrgang
für Wohnungssuchende
- bitte nicht ausdrucken (3 Seiten) -
Was wirkt auf Vermieter? (ich bin einer)
Fall 1: Besichtigungstermin mit dem Hauseigentümer
Versetzen Sie sich in die Eigentümerseele: Verfolgt vom Finanzamt, belogen vom
Anlageberater, Reparaturen überall, die Wohnung steht leer, Angst vor Ihnen und
dem Mieterverein. Die eigenen Kinder verhungern. - Gehen Sie sanft mit ihm um.
Sogar die hässlichste Wohnung ist ein teures Wirtschaftsgut. Der normale
Vermieter wird sich mit ihr identifizieren und jede Wohnungskritik persönlich
nehmen.
Deshalb sollten Sie es mit einem kleinen Lob probieren: "Das
haben Sie aber toll gemacht. Nein, wie einfallsreich! Wirklich großartig."
Der Hauseigentümer wird von Ihnen begeistert sein, denn das Leben erfährt
frischen Sinn.
Überlegen Sie genau, was mit kritischen Bemerkungen zu erreichen wäre, denn aus einer Duschtasse wird auch durch Kritik kein Swimmingpool, sondern verdirbt nur die Stimmung.
Diskutieren Sie also nicht die Nachteile der Wohnung, um den Mietpreis zu drücken, denn der Vermieter muss glauben, dass Sie
seine Wohnung lieben, weil er unzufriedene Mieter fürchtet, die ihm das Leben schwer machen könnten und Geld kosten. Vermieter sind total scharf auf anspruchslose Mieter.
Hingegen haben Vermieter für Ihre Sparsamkeit ein eher natürliches Verständnis. Sprechen Sie also ruhig den Mietpreis an. Wegen der vielen Wohnungsleerstände
ist das äußerst effektiv, aber machen Sie es nicht erpresserisch: "Runter mit
der Miete oder ich nehme mir eine andere!"
Sagen Sie stattdessen"Die
Wohnung in der Beispielstraße ist zwar billiger, aber irgendwie nicht so gemütlich. Ach, wäre es doch 40 DM billiger."
Solche Sprüche bewegen Welten - sind reine Geschicklichkeitsübung. Versuchen Sie es - nur nicht bei mir.
Fall 2: Besichtigungstermin mit dem Makler
Der Makler ist grundverschieden zum Hauseigentümer, auch wenn sie ähnliche
Autos fahren. Der Makler identifiziert sich wie Sie nur wenig mit dem Wert der Wohnung.
Kritisieren Sie die Wohnung nach Herzenslust. Dem Makler ist es unwichtig, wie Sie
als Person auf ihn wirken, denn er wird künftig nichts mit Ihnen zu tun haben.
Sie treffen bei ihm mit Gegengeboten viel leichter auf offene Ohren als beim
Hauseigentümer. Der Makler kann zumeist sehr leicht einen niedrigeren Mietpreis
durchsetzen, weil der Hauseigentümer auf die Kompetenz "seines
Maklers" vertraut. Es stört den Makler nicht, wenn der Vermieter alle künftigen
Monate 80 DM weniger bekommt - hauptsächlich muss es ihm um die eigene
Provision gehen. Und da ist ihm die geringere Provision, die durch einen
niedrigeren Mietpreis bedingt wäre, allemal lieber, als wenn er in vielen
Besichtigungsterminen keinen Mieter findet und am Ende gar keine Provision erhält, wenn der Vermieter ohne ihn einen Mieter findet.
Der Makler braucht also den schnellen Erfolg, weil die Zeit gegen ihn arbeitet und steht deshalb eher auf Seiten des Mieters als des Vermieters, wenngleich es bei laienhafter
Betrachtung andersherum aussieht. - Es gäbe viel mehr Makler, wenn dieses Geschäft
so einfach und lukrativ wäre, wie es auf den ersten Blick erscheint.
Und bedenken Sie: Auch der Makler hat Kinder, vielleicht sogar zwei Frauen und die
Breitreifen müssen dringend erneuert werden.
Fall 3: Besichtigungstermin mit dem
Hausverwalter
Der Hausverwalter ist ebenfalls eine besondere Spezies. Auch er hängt nicht so
sehr mit dem Herzen (= "mit seinem Geld") an Haus und Wohnung wie es
beim Eigentümer der Fall ist. Hierin ähnelt er eher Ihnen oder dem Makler.
Obwohl der Verwalter häufig mit seinem Honorar an den dauerhaft eingehenden
Mieten beteiligt ist, kommt es ihm jedoch letztlich nicht so sehr auf die Miethöhe,
sondern darauf an, dass er in Ruhe Monat für Monat die pünktlich eingehenden
Mieten abrechnen kann. Ohne mahnen zu müssen! Denn Mahnungen müssen
geschrieben und zur Post gebracht werden, später die Kontrolle in der
Sonderbuchhaltung, ob nachgezahlt wurde, eventuell Einschaltung eines
Rechtsanwaltes usw.
Jede Störung des normalen Verwaltungsablaufes kostet den
Verwalter weit mehr, als ihm die zulässige Mahngebühr bringen könnte. Er muss
also auf Ihre Zahlungsfähigkeit vertrauen.
Und der Verwalter will von Ihnen den Eindruck gewinnen, künftig aus dem
Mietverhältnis keine Klagen zu hören, denn er müsste sich darum kümmern.
"Das macht Arbeit." Hierin ähnelt er dem Hauseigentümer.
Und bedenken Sie: Dem Verwalter ist zwar längst die Frau weggelaufen, aber die
war sehr blond und hatte einen hervorragenden Rechtsanwalt, der sich jetzt in
des Verwalters ehemaliger Wohnung eingerichtet hat und auch den Porsche fährt.
Das macht ihn misstrauisch.
Fall 4: Besichtigungstermin mit mir
Mit mir ist alles viel einfacher: Die Wohnung muss Ihnen nicht gefallen, Sie
brauchen auch nicht einzuziehen. Nur die Zahlungen leisten Sie bitte pünktlich.
Besonders für junge Paare ist das eine sehr zu empfehlende Lösung: Wenn Sie
sich nicht mehr verstehen, haben Sie ein Ausweichquartier. Wenn Sie die Wohnung
nicht nutzen, bedarf es keiner Renovierung. Wenn Sie in Ihrer alten Wohnung
bleiben, sparen Sie sogar die Umzugskosten.
Mietverträge und Mietzahlungen sind natürlich abgeschafft. Stattdessen zahlen
Sie monatliche Mitgliedsbeiträge, nachdem Sie die Beitrittserklärung mit
einigen Anlagen unterschrieben haben.
Manche Nebenkosten werden Ihnen vielleicht etwas gewöhnungsbedürftig
erscheinen: eine warme Suppe für Herrn Rabanus jeweils bis zum 3.Werktag für
den laufenden Monat. Es darf auch ein Braten aus englischem Rindfleisch sein.
Durch solche kleinen Aufmerksamkeiten entwickelt sich ein für alle Beteiligten
nettes Vertragsklima. - Sie werden es sehen: Die Sonne scheint zwar wenig durch
die Fenster, aber in die Herzen.
Sollten Sie mir zusätzlichen Trost spenden wollen, dann erkundigen Sie sich
bitte nach der speziellen Kontonummer und richten einen Dauerauftrag ein.
Allgemein: Wenn möglich, bringen Sie zu Wohnungsbesichtigungen eine
schriftliche Bewerbung mit. Das macht Eindruck. Verdienstnachweis, Referenz
("falls möglich") durch die Vorverwaltung. Oft bekommen gerade die
schwierigsten Mieter die besten Referenzen, weil man sie gerne und schnell
loswerden will.
Nachvollziehbar? - So ist das Leben.
Zur Maklerprovision: Es ist gesetzlich
verboten (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), eine Provision zu verlangen, wenn
die vermittelnde Person rechtlich oder wirtschaftlich an dem betreffenden
Wohnraum beteiligt ist. Das können sein: Verwalter, Eigentümer, Vermieter oder
auch Mieter. Die Provisionshöhe darf zwei Monatskaltmieten (=ohne
Betriebskosten etc.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten.
Unzulässig kassierte Provisionen können innerhalb von vier Jahren zurückgefordert
werden. Zur besseren Beweiskraft zahlen Sie also möglichst nicht bar, sondern
per Verrechnungsscheck oder Überweisung.
Zur Kaution: Wird bei Wohnraummietverhältnissen
eine Sicherheitsleistung in Geld verlangt, so gilt, dass die Kaution das
Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten darf und in drei
gleichen monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist, wobei die erste Teilleistung
zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Der Vermieter muss die Geldsumme
von seinem Vermögen getrennt und bei einem Kreditinstitut zu dem für
Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die
Zinsen stehen dem Mieter zu, erhöhen aber während des bestehenden Mietverhältnisses
die Sicherheit (vergleiche § 550 b BGB).
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
www.immobilienhai.de
/12.03.1999
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