Mietschulden
Immobilien gelten im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen als sicherer, sind allerdings auch niedriger verzinslich (=Nettomiete abzügl. Instandhaltung und Verwaltung), zumeist unterhalb von 5 Prozent kalkuliert, weshalb ihre Rentabilität unabdingbar davon abhängt, ob die Miethöhen die allgemeinen Kostensteigerung nachvollziehen und die Mietzahlungen pünktlich geleistet werden.
Die Mietausfälle sind seit Jahrzehnten steigend, weil der Gesetzgeber Vermieter gegenüber Mietern im Vergleich zu öffentlichen Dienstleistern (Müllabfuhr, Wasserwerke usw.) immer schlechter stellte, die Kündigungsverfahren erschwerte, verteuerte und vor allem zeitlich ausdehnte, so dass Vermietern zwischen Kündigung und Vollstreckbarkeit häufig ein Mietschaden in Jahreshöhe zuzüglich Rechtskosten, Räumungskosten usw. entsteht, wenn der Mieter im Prozess seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen kann.
Da solche Fälle auch in unseren Immobilien zu beklagen sind, kann das Ganze nur funktionieren, wenn das Haus von ausreichend zuverlässigen Mietern bewohnt wird und die Mieten insgesamt den Vermieter Mietschuldner leichter verschmerzen lassen. Das klingt manchem Mieter vielleicht befremdlich, ist aber für das wirtschaftliche Funktionieren unabdingbar.
Bankdauerauftrag
Um die Pünktlichkeit von Mietzahlungen zu gewährleisten, legen wir als Verwaltung großen Wert darauf, dass unsere Mieter ihre Mieten per Bankdauerauftrag leisten, und das möglichst bis zum 3. Werktag für den laufenden Monat, spätestens zum 3. Werktag für den Vormonat.
Es bewährt sich auch bei sehr wohlhabenden Mietern nicht, wenn sie die Mietzahlungen jedes Mal eigenhändig auslösen möchten, denn die Beliebigkeit des Zahlungstermins und vor allem, wenn es vergessen wird, beschert uns in der Finanzplanung Probleme.
"Warum bekam ich keine Mahnung?"
- Mietschulden sind Bringschulden, die bitte nicht erst der Mahnung bedürfen,
denn als Verwaltungsunternehmen müssen wir betriebswirtschaftlich rechnen - und
wenn wir zu viele Mahnungen schreiben, dann können wir mit unseren Tarifen und
Mieten nicht kostendeckend arbeiten.
Und >> Gerichte erkennen Mahnkosten zumeist nur in Höhen unterhalb von 10
Euro an. Der tatsächliche Aufwand für eine fundierte Mahnung ist jedoch viel
höher, so dass wir solche albernen 10 Euro oft gar nicht erst geltend machen,
sondern wünschen, dass sich die Zahlungszuverlässigkeit wiederherstellt.
Wir haben wenig Verständnis für Mietschulden, denn immer beruhen sie entweder auf Nachlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit uns gegenüber, weil all unsere Mieten so günstig sind, dass Mieter in wirklichen Finanznöten stets die Unterstützung von Ämtern erhalten würden, für die wiederum wir gemeinsam Steuern und Abgaben zahlen. Und wir würden bei solchen Amtsgängen helfen, denn auch das ist für uns wirtschaftlicher als der Ausfall von Mieten.
Und doch ganz klar >> Würden wir als Vermieter/Verwalter unseren Zahlungsverpflichtungen z.B. gegenüber der Müllabfuhr und den Wasserwerken nicht nachkommen, würden solche Leistungen sofort eingestellt und wir in ganz erheblicher Weise mit Mehrkosten belastet.
Verzinsung von Mietschulden
Es ist ein Unding, dass der Gesetzgeber Banken gestattet, für "Dispokredite" den Bankkunden 14 und mehr Prozent Zinsen abzunehmen, während die Verzinsung von Mietschulden nicht annähernd die Kosten deckt, die einem Vermieter im Konto-Minus anfallen. Solche Benachteiligung und das erschwerte Kündigungsrecht führen genau dazu, dass Mieter zunächst mal "Dispo" beim Vermieter nehmen, also Mieten schuldig bleiben, weil das für sie "günstiger" ist als der Bankkredit. Auf Dauer geht das nicht gut, aber den Schaden hat dann häufig allein der Vermieter.
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