Heizungswartung & Heizungsbetrieb

Gemäß unseren Mietverträgen obliegen die Kosten für Heizungswartung und Schornsteinfegerleistungen inkl. der jährlichen Abgas-Messung dem Mieter und werden mit den Mietnebenkosten jährlich abgerechnet.
>> Betriebskosten im Mietrecht

Bei Wohnungen mit Gas-Etagenheizungen beauftragen die Mieter die Wartungsfirmen selbst und bezahlen auch selbst, ansonsten würde die Rechnung ebenfalls über die Betriebskosten anfallen.

Die Heizungswartung durch einen Fachbetrieb sollte jährlich erfolgen und ist dem Vermieter auf Anfordern für die gesamte Zeit des Mietverhältnisses nachzuweisen.
Wurde eine Wartung ausgelassen, so muss eine "große Wartung" erfolgen, ansonsten nur alle drei Jahre "große Wartung".  

Preisumfrage im Jahr 2011: Die normale Wartung einer Gas-Etagenheizung kostet etwa 70 €.

Schauen Sie bei den Wartungsarbeiten zu. Dann geben sich die Handwerker mehr Mühe. Und es sollte dann auch wirklich mehr als eine Stunde gearbeitet werden, ansonsten wäre der Wartungspreis unverschämt überhöht. Vor allem ist darauf zu achten, dass die Düsen des Brenners sauber gebürstet werden.

Bewusstsein: Moderne Heinzungen sind sehr teuer. Deshalb müssen sich Mieter im Umgang mit gemieteter Technik qualifizieren. Auch in solcher Eigenverantwortung unterscheidet sich Wohnungsmietrecht vom Hotel- oder Klinikaufenthalt.

Hinweise zur Pflege der Heizungsanlage entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung. Sollte die Betriebsanleitung nicht mehr vorhanden sein, dann ist sie heutzutage sehr leicht im Internet auf der Webseite des Geräteherstellers zu finden.

1. Wandhängende Gasheizungsthermen sollten einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter zu Kochstellen haben, damit sie nicht durch Kochdämpfe Schaden an der Elektronik nehmen und nicht unnötig verschmutzt werden.

2. Kontrollieren Sie bitte alle paar Wochen die Wasserdruckanzeige an der Heizungstherme und füllen entsprechend der Betriebsanleitung fehlendes Wasser auf. 

3. Wenn Sie stärkere Wassergeräusche in den Heizkörpern hören, entlüften Sie bitte die betreffenden Heizkörper, bis Wasser austritt. Anschließend muss die Heizungsanlage wieder mit Wasser aufgefüllt werden.

4. Auch wenn Sie mit der Temperaturabstimmung Ihrer Heizkörper zufrieden sind, drehen Sie bitte alle paar Monate an den Ventilen sanft hin und her, um deren Verkalkung und Funktionsverlust vorzubeugen. Dabei nur sanft bis an die Reglergrenzen drehen.

5. Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren und dabei erhöhter Staub anfällt, so schalten Sie bitte die Heiztherme ab und hüllen Sie gegen den Staub mit Malerfolie ab, denn die elektronische Regelungstechnik in der Therme und der Brenner können durch Staub Schaden nehmen. 

6. Verbrühungsgefahr vermeiden Sie, je deutlicher die Warmwassertemperatur unter 60 Grad Celsius eingestellt ist.

Wenn Sie trotz Betriebsanleitung und Internetrecherche nicht wissen, wie etwas funktioniert, können Sie unsere Verwaltung anrufen oder Ihre Nachbarn fragen.

Folgen unterlassener Heizungswartung

Hinsichtlich der Reparaturkosten, die durch unterlassene Heizungswartung entstehen,  können sich Mieter schadensersatzpflichtig machen. 

Wann Wartung ???

Da moderne Heizungssysteme aufgrund ihrer computerisierten Abgas-Messung in den Übergangszeiten ( = Beginn oder Ende der Heizperiode)  die meisten Probleme machen, haben die mit Heizungswartung und Heizungsentstörung befassten Handwerksfirmen so viel zu tun, dass sie oft nur "notdürftig" arbeiten. Darum empfiehlt es sich, die Heizungswartung während der Sommermonate zu beauftragen, damit gründlicher gearbeitet wird.  ABER LEIDER denken in der warmen Jahreszeit nur wenige Mieter an die Heizung. 

Hinweise zur Sparsamkeit: Beobachten Sie Ihren Gaszähler und testen Sie mal den Verbrauchsunterschied, wenn Sie bei etwa gleichen Außentemperaturen 24 Stunden lang drei Grad weniger Raumtemperatur einstellen. 

 

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