Hausverwalterkosten sind Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung, also die Kosten für die Verwaltung eines privat finanzierten Hauses, sind Betriebskosten, die nur im Gewerbemietrecht auf die Mietnebenkosten umgelegt werden können.
Hausverwalterkosten belasten das Nettomietergebnis für den Hauseigentümer.
Die Höhe der Hausverwalterkosten ist Verhandlungssache mit großer Variantenvielfalt:
Zumeist wird das Hausverwalterhonorar ertragsabhängig vereinbart, beispielsweise 5 % vom Bruttomieten-Inkasso bei mittelgroßen Miethäusern mit 10 bis 30 Wohnungen und mit wenig Gewerbevermietung.
Bei Großobjekten ist Preisnachlass gerechtfertigt, ebenso bei Objekten mit verwalterisch einfacher und ertragreicher Gewerbevermietung.