Strafmaß
Die Gefährlichkeit
politischer Straftaten Viele politische
Straftäter handeln subjektiv "uneigennützig" und schalten damit
ihr Unrechtsbewusstsein als Tathemmnis aus. Deshalb muss bei der Strafzumessung der
Vergeltungsgedanke ins
Gewicht fallen Aber wiederum gilt: 2. Das Erfordernis nach Generalprävention darf im Strafurteil die erforderliche Individualprävention nicht überschreiten. Also kein "Exempel statuieren", mit dem man zeigt, zu welcher Härte man fähig ist, sonder ein "Exempel statuieren", was für im Ergebnis der Suche die gerechte Strafe ist.
Und der
Strafvollzug muss vor allem
eines leisten: Sven 2000/200608 |
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