Verfassungswidrigkeit   

Verfassungswidrigkeit setzt Verstöße gegen geschützte Verfassungsrechtsgüter voraus und bedarf in Bezug auf Parteien nur durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.

>> Art.21 II GG  für Parteien

>> Art.18 GG  für Personen

Ich plädiere dafür die Begriffe "Verfassungsfeindlichkeit" und "Verfassungswidrigkeit" streng voneinander zu unterscheiden 

>> Verfassungsfeindlichkeit 

sven200409

>> Antifaschistische Verfassungsordnung

Dialog-Lexikon