Verfassungswidrigkeit
Verfassungswidrigkeit setzt Verstöße gegen geschützte Verfassungsrechtsgüter voraus und bedarf in Bezug auf Parteien nur durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.
>> Art.21 II GG für Parteien
>> Art.18 GG für Personen
Ich plädiere dafür die Begriffe "Verfassungsfeindlichkeit" und "Verfassungswidrigkeit" streng voneinander zu unterscheiden
sven200409