Pressefreiheit und Konzerne
Die Pressefreiheit ist ein Recht der Presse gegen Einmischung des Staates in die Berichterstattung. Dennoch wird die Pressefreiheit auch dann eingeschränkt, wenn der Staat Privaten gestattet, dass sie die Pressearbeit behindern dürfen.
Nachstehend wird dokumentiert, wie der VW-Konzern ihm unliebsame Kritik seiner Öffentlichkeitsarbeit zu behindern versucht:
Die Gesetze sollten solche WebSeiten verbieten, die anderen das Recht bestreiten, Quellenhinweise auf Unterseiten zu setzen, von denen offenbar nur abgelenkt werden soll, um den User durch die Navigation ihres "Informationsangebots" zu manipulieren. |
Der Gesetzgeber ist aufgefordert, das Urheberrecht mit Artikel 5 GG in Einklang zu bringen, damit niemand unter Berufung auf das Urheberrecht die Pressefreiheit beschränken kann. |