Hauswart
Hauswartungspflichten (falls keine Spezialfirmen beauftragt sind) >> Dachinspektion, Dachrinnenreinigung, Gartenpflege, Gebäudereinigung, Hausinspektion, Haustechnik, Hausordnung, Hausreinigung, Kellerinspektion, Kleinreparaturen, Hausbesorger, Hauslicht, Haussicherheit, Namensschilder, Rattenfallen, Rauchmelderwartung, Rohrreinigung, Schädlingsbekämpfung, Wasserzählerablesung, Winterdienst, Wohnungsinspektion, Zählerablesung
lexikalisch: In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. In vielen Fällen übertragen ihnen die Wohnungs- und Hauseigentümer sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, Zählerablesungen, das Überwachen von Handwerkern oder die Kontrolle von Aufmaßen. Weitere typische Aufgaben eines Hausmeisters sind Objektbetreuungen, Grünanlagenpflege, Entrümpelungen, Winterdienst und Ähnliches.
Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen oder anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl sie nur in wenigen Fällen eine rechtliche Befugnis dazu haben. Oft handelt es sich um ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzungen; dann kann der Hausmeister lediglich den Hauseigentümer oder die Wohnungseigentümerversammlung über den Sachverhalt informieren.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Hausmeister
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