Rauchmelderwartung
Rauchmelder
sollten wenigstens einmal jährlich überprüft werden, ob überhaupt noch
vorhanden und die Leistungsfähigkeit der Batterie betreffend.
Bewohner sind darauf hinzuweisen, dass auch die optischen Bauteile versagen
können, wenn ein Rauchmelder zu alt und verschmutzt ist.
Mieter sind verpflichtet, über die
regelmäßige Wartung Buch zu führen und es in ihrer Wohnungsakte zu
vermerken.
Auch Belege des Batterieeinkaufs sind in der Wohnungsakte
aufzubewahren.
Uns ist es wirklich ernst mit Brandschutzmaßnahmen, denn die Folgen von Bränden sind einfach zu schlimm.
msr 20160606
NEUE VORSCHRIFT BERLIN: BIS 2020 müssen auch alle Altbauwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein ! www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/4223709-739654-berlin-fuehrt-rauchmelderpflicht-ein.html
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