Winterdienst
Als Winterdienst wird die Beseitigung von Schnee und Glätte auf Bürgersteigen, Wegen und Straßen bezeichnet.
Häufig lasten die Kommunen den Anliegern die
Pflicht zum Winterdienst für die Bürgersteige auf.
Häufig werden diese Aufgaben privaten Winterdienst-Firmen übertragen, die
mit Spezialgerät effektiver sind und die Unfallrisiken versichern
(sollen).
Trotzdem sind diese Unternehmen rechtlich nur "Erfüllungsgehilfen"
des Grundeigentümers, der deshalb mit seiner Grundstückshaftpflichtversicherung
haftet, diese Haftung dann allenfalls von der Winterdienstfirma rückholen
kann.
In Berlin müssen die Bürgersteige in den Zeiten zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends schnee- und glättefrei sein. Es gilt Kehr- und Streupflicht. Streusalze dürfen nur von den städtischen Betrieben eingesetzt werden, damit die Salzbelastung der Abwässer und in den Böden nicht zu hoch wird.
Besonders wichtig >> Hydranten müssen eisfrei sein, damit keine Feuerwehrarbeiten verzögert werden.
Unfallgefahr mindern: Eiszapfen und Dachlawinen entfernen.
Winterdienste gehören zu den Betriebskostenfaktoren im Mietrecht und sind Teil der Betriebskostenabrechnung im Mietrecht.
>> Schneebeseitigung >> Schneeräumgeräte
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