Die Wasserzählerablesung erfolgt in Berlin seit einigen Jahren nicht mehr durch Beschäftigte der Wasserwerke, weil die Wasserwerke dadurch Personalkosten einsparen, die sich im Wasserpreis abbildeten.
Diese "Einsparung" führt jedoch zu Mehraufwand bei Vermietern bzw. Verwaltungen, denen nunmehr die Ablesung obliegt.
Darum veränderte sich diese Kostenstelle nur in ihrer Positionierung innerhalb der Betriebskostenabrechnung. War es früher in den Wasserkosten enthalten, ist es heute zumeist in den Hauswartskosten enthalten.
Stand Mai 2014
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