Zählerstandsablesung
Fotografierte Zählerstände haben aus rechtlichen Gründen nur "Erinnerungsfunktion", wenngleich sie gewöhnlich zu Abrechnungszwecken genügen, aber wenn es zu Widersprüchen kommt, sind unterschriftlich quittierte Zählerständsablesungen besser. Dafür haben wir Formulare:
>> Zählerprotokoll pdf