Weltrechtsstaat
www.Friedensforschung.de


Als Weltrechtsstaat könnte eigentlich schon die UNO aufgefasst werden, zumal sie sich vor allem zu Zwecken der Friedenssicherung universelle Geltung zuweist, aber die Gegenargumente haben leider Gewicht: 

1. Die UNO ist ihrer Entstehung und ihrem Selbstverständnis nach ein freiwilliger Zusammenschluss all jener Staaten, die sich zur UNO-Charta bekennen, den Aufnahmeantrag stellen und von der UNO akzeptiert werden.
Im Unterschied dazu belässt ein gewöhnlicher Rechtsstaat keine "rechtsfreien Räume", in dem einzelne Rechtssubjekte tun und lassen könnten, was sie wollen, wenn es im Geltungsbereich von Gesetzen verboten ist.

2. Aufgeklärte Rechtsstaatlichkeit verlangt nach Gewaltenteilung. An ihr fehlt es der UNO zwischen Weltsicherheitsrat und UNO-Generalversammlung, weil sich die Veto-Mächte uferlose Veto-Rechte vorbehalten. Auch der Weltgerichtshof ist eher bloß Gutachter-Instanz ohne die Anordnungsmacht zur Rechtsdurchsetzung, wie es für gewöhnliche Gerichte unabdingbar ist.

3. Aufgeklärte Rechtsstaatlichkeit verlangt demokratische Eigenschaften, an denen es der sowohl in den Strukturen als auch bei Abstimmungen der UNO fehlt. 
a) Fünf Atomwaffenstaaten behalten sich Veto-Rechte vor, privilegieren sich somit gegenüber allen anderen Staaten.
b) Dass in UNO-Abstimmungen Zwergstaaten und bspw. Indien gleiches Gewicht haben, ist zwar schön für Zwergstaaten, aber verstößt gegen das Demokratie-Prinzip.

>> Weltparlament + Weltregierung + Weltgerichtshof 

Für den Weltrechtsstaat braucht es zunächst mal Bewusstsein und Bewegung >> Weltdemokraten

msr200702/2014/201703       Politik-Forum


Das UNO-Gewaltmonopol muss Minimalkonsens der Friedensbewegung mit allen Regierungen sein.
siehe >> UNO-Pazifismus bzw. Weltfriedensplan

Fortschritt 2008 >> Meilenstein deutscher Außenpolitik

Weltordnung   Weltsteuer  Globales Militärmonopol   Weltrepublik   Rechtsstaat    Welt   

  Dialog-Lexikon    Zuletzt