Weltraumtruppen
US-Präsident Donald Trump verfügte per Dekret im Februar 2019 den Aufbau von "Weltraumstreitkräften". - Russland prahlt schon seit 1992 mit "Weltraumtruppen".
Meines Erachtens stehen solche Aktivitäten gegen den
Weltraumvertrag von 1967, aber mein Vermuten/Befund hilft nicht weit, denn es fehlt am
Sanktionsregime - und jeder Unterzeichnerstaat kann gemäß Art. 16 des Vertrags
kündigen.
Deutschland trat dem Weltraumvertrag im Jahr 1971 bei und hockt aktuell für zwei Jahre im Weltsicherheitsrat und könnte Initiativen
entfalten, die Militarisierung des Weltraum zu verbieten und Spionagesatelliten
unter die Regie der Vereinten Nationen zu stellen.
Deutschland wird nichts dergleichen unternehmen, sich allenfalls damit
rausreden, dass solche Initiativen an Vetos scheitern würden. Aber Richtiges
& Wichtiges nicht zu fordern, ist falsch.
Markus S. Rabanus 20190220
Offener
Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas
Sehr geehrter Herr Maas,
ich bitte unser gegenwärtiges Stimmrecht im Weltsicherheitsrat zur Einbringung
einer Initiative zu nutzen, die alle Staaten verpflichtet, auf eine
Militarisierung des Weltraums zu verzichten und sämtliche Weltraumaktivitäten
durch ein Oberkommando der Vereinten Nationen zu kontrollieren und koordinieren.
Aktueller Hintergrund ist ein Dekret des US-Präsidenten Donald Trump zur
Aufstellung von "Weltraumstreitkräften". Auch Russland prahlt seit
1992 mit "Weltraumtruppen". Und China steht in den Startlöchern.
Dieser Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Sollte das leider hochwahrscheinlich
nicht gelingen, so wäre zumindest harsche Kritik angebracht und die
Aufforderung, sich an den Weltraumvertrag von 1967 zu halten und ihn nicht zu
kündigen, wie es inzwischen schlechte Gewohnheit mit anderen völkerrechtlichen
Verträgen wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus / Berlin, d. 20.02.2019
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