Weltraumvertrag
Ziel des Vertrages war die Verhinderung der Okkupation der Himmelskörper durch einzelne Staaten (damals der Sowjetunion und der USA; geregelt in Art. II). Ferner sollten keinerlei Kernwaffen in den Weltraum verbracht werden (Art. IV) und die Nutzung des Weltraumes nur friedlichen Zwecken erlaubt sein, zivile Raumfahrt und Weltraumforschung werden jedem Staat explizit gestattet. Weiterhin dürfen im Weltall sowie auf dem Mond keine militärischen Basen installiert oder militärische Übungen abgehalten werden. Nach dem Vertrag haften Staaten auch für Schäden, die durch von ihnen in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen.
Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Abkommen am 10.02.1971 bei.
lexikalisch >> https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumvertrag
Vertragstext >> https://www.vilp.de/treaty_full?l....
Forderung:
Der Weltraum gehört nicht denen, die das Geld zu seiner Nutzung haben.
Darum schuldet jegliche Weltraumnutzung der
Menschheit (bzw. der UNO) Erlaubnisvorbehalt und Entgelt.
Markus S. Rabanus
2017-09-03
01.12.2015 USA "annektieren" Weltraum
>> "Weltraumtruppen"
problematisch >> SDI
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