Wasseruhrenablesung

Die Wasseruhrenablesung gehört nach hiesiger Rechtsauffassung zu den umlagefähigen Betriebskosten, da sie (in Berlin) vormals von den Wasserwerken erledigt wurden, später zwecks Personaleinsparung auf den Hauseigentümer abgewälzt wurden.

siehe auch >> Wasserzählerablesung

Wasseruhr 

Oberthema >> Betriebskostenfaktoren im Mietrecht

 

 

Mieterinfo      Immo-ABC     Formulare    Dialog-Lexikon     zur Titelseite