Umsatzsteueroption 

Wichtige Unterscheidung: Wenn im Mietrecht von "Brutto-Miete" die Rede ist, dann bedeutet das keine Einbeziehung der Umsatzsteuer, sondern die Einbeziehung der Betriebskosten.

Wenn Gewerbemietinteressenten fragen, ob in der Miete die Umsatzsteuer enthalten sei, so ist die Antwort "Ja" nur richtig, wenn der Vermieter tatsächlich gegenüber dem Finanzamt zur Umsatzsteuer optiert und die "Umsatzsteuerüberschüsse" an das Finanzamt abführt.

Die Geltendmachung der Umsatzsteuer erhöht den Verwaltungsaufwand des Vermieters erheblich und lohnt sich für ihn eigentlich nur, wenn laufend erhebliche Investitionen auf die Mietsache geltend gemacht, also Umsatzsteuer an Lieferanten in Abzug gebracht werden könnten. 

Wenn eine Immobilie in einem dauerhaft guten Zustand sind, verzichten wir als Vermieter möglichst auf die Umsatzsteuer.

Viele Hausverwaltungen raten nur deshalb zur Umsatzsteuer-Option, um höhere Miet-Umsätze gegenüber dem Eigentümer abrechnen zu können..

msr 20130121

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