Schneebeseitigung >> Schneeräumgeräte
Die Schneebeseitigung auf
Gehsteigen obliegt den Grundstückseigentümern als
Verkehrssicherungspflicht. Ist das Grundstück vermietet, so können die Kosten der Schneebeseitigung als
Betriebskosten auf die Mietverhältnisse verteilt werden.
Es ist betriebskostensparend, wenn Mieter mitwirken, zumindest die Hauszugänge
betreffend.
Schneebeseitigung20101231
mit Hüpffeldern
Betriebskosten im Mietrecht Winterdienst Schnee Winter Immo-ABC