Sachverstands-AGB
Da unser Unternehmen vermögensbetreuend
unterwegs ist, kommt es uns sehr darauf an, dass von uns empfohlene
Sachverständige und Vertreter das in unsere Empfehlung gesetzte Vertrauen auf
keinen Fall enttäuschen.
Es ist uns zwar wichtig, dass nutzgebrachter Sachverstand den Gebührenordnungen
gerecht von unseren Mandanten bezahlt wird, aber nicht jeder mag sich jeden
Sachverstand leisten und muss deshalb die auf ihn zukommenden
Sachverstandskosten zuverlässig genannt bekommen, bevor es zu Tätigkeit kommt,
denn jeder halbwegs kompetente Sachverständige ist in solcher Schätzung dem
Mandanten weit, weit voraus, weshalb Sprüche wie "Es kommt drauf an
..." und "Das lässt sich jetzt noch nicht sagen." purer
Schwindel sind, wenngleich so üblich unter uns Sachverständigen.
Das darf nicht sein. Und
wer trotz solches Hinweises mit von uns kommenden Mandanten solche Spielchen
treibt, soll uns alles als Strafversprechen schulden, was er unseren Mandanten
in Rechnung stellt.
Deshalb bitten wir Sachverständige zur Auftragsablehnung, wenn sie glauben,
nicht zu unseren Bedingungen mit unseren Mandanten umgehen zu können.
"Aber ich kann doch wirklich nicht wissen, wie
groß der Aufwand wird !!!"
Stimmt, wenn der Sachverständige wenig Erfahrung hat, dann kann auch er kaum wissen, wie hoch die Rechnung wird - und er kann trotzdem ein sehr guter Sachverständiger sein.
Für solche Fälle schlagen wir eine Abrechnungsvereinbarung
vor, mit der faire Sachverständige bestens leben können und unsere Mandanten
unnötige Überraschungen ersparen :
Verabreden Sie bitte mit unseren Mandanten vorab, ab welchen Rechnungshöhen Sie
für erbrachte Leistungen zwischenabrechnen - und zwar mit der Maßgabe, dass
der Mandant mit jedem Rechnungseingang zur Kündigung berechtitg ist und die
Zwischenrechnung zur Schlussrechnung wird.
Die Zwischenabrechnung soll eben auch keine Ratenzahlungsrechnung sein, mir der
sich der Sachverständige vorbehält, den Mandanten über die tatsächlichen
Kosten bisher erbrachter Leistungen zu täuschen und sich vorbehalten, den Fall
der Auftragskündigung zu bestrafen.
Sollte der Sachverständige behaupten, solche
Abrechnungsvereinbarung widerspreche der Rechtsordnung, so bitten wir unsere
Mandanten, uns davon zu unterrichten und solchem Sachverständigen keinen
Auftrag zu erteilen, denn es gibt genügend Sachverständige, die zum fairen
Umgang mit Mandanten bereit sind und sich auch nicht zu falschen
Rechtsauskünften hinreißen lassen.
Sachverständige und Vertreter, denen unsere Abrechnungsvereinbarung einfach
bloß zu lästig ist, wofür wir durchaus Verständnis haben, können &
sollen den Auftrag ablehnen. Wir streichen solche Experten sofort ohne unnütze
Debatten aus unserem Empfehlungsverzeichnis, um ihnen unnütze Behelligungen und
unseren Mandanten unnütze Wege zu ersparen.
Mit freundlichen Grüßen,
Beispieltext >> Abrechnungsvereinbarung
Vermögensverwaltung Vermögensberatung Rabanus
Warum solch "scharfer
Umgang" mit wichtigen Leuten?
Weil viele Experten superglücklich über UNSERE Verlässlichkeit sind, wenn sie
UNSERE Hilfe in Anspruch nehmen.
Es kommt allen Gerüchten zum Trotz eben nicht bloß darauf an, welchen
Wert ein Rat oder eine Sache hat,
denn für viele Menschen kommt es viel mehr darauf an, ob sie sich wertvolle
Leistungen überhaupt leisten können & wollen.
Sonst hätten wir alle einen prima Chauffeur und der auch seinen Chauffeur mit
Chauffeur usw. :-)