Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit ist Teil der allgemeineren Bekenntnisfreiheit und wird durch Art.3 Grundgesetz und Artikel 4 Grundgesetz gewährleistet, zudem durch StGB § 167, ... ergänzen im FORUM
Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte der UNO
fordert:
„Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder
seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine
Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit
oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus
zu bekunden.“
CSU-Affront gegen Religionsfreiheit 13.03.2015
mal sarkastisch:
Religionsfreiheit
scheint halt auch, dass Jesus zwar Schwerter ablehnte, aber Christen in Moskau
& anderswo etwas anderes draus machen.
Markus S. Rabanus 2022-05-05
(anlässlich Ukrainekrieg)
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Wer im Glauben an Paradiese anderen Menschen die Hölle veranstaltet, macht aus seinem Glauben eine Plage. msr200907
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