Wohnungsakte bzw. Mieterakte

Zur Ordnungsgemäßheit von Vertragsverhältnissen gehört die Führung von Wohnungsakten.

Solche Akten enthalten nicht nur den Mietvertrag und Zustandsprotokolle, sondern z.B. auch die für Ihre Wohnung speziellen Notdienste, Bedienungsanleitungen und Merkblätter für die Nutzung und Wartung der oft sehr teuren Wohnungsausstattungen, bspw. Heizung.

Auch die Mieter sind in ihrem eigenen Interesse verpflichtet, solche Wohnungsakte zu pflegen und griffbereit zu verwahren, denn dadurch kann viel Kommunikation mit der Hausverwaltung und Handwerkerbeauftragung eingespart werden.

Gleichwohl sollte das Schlagwortregister unseres MieterInfos eingesehen werden, denn dort tragen wir wichtige Aktualisierungen nach.

Desweiteren finden sich heutzutage viele Bedienungsanleitungen im Internet, wenn Sie Hersteller und Gerät oder das Problem hinreichend exakt in Suchmaschinen eingeben.

Die Wohnungsakte ist dem Verwalter auf Bitten vorzulegen und bei Beendigung des Mietverhältnisses herausgabepflichtig, soweit für Nachmieter erforderlich, z.B. die Bedienungsanleitungen und Merkblätter.

msr20160606

MieterInfo