Nürnberger Prozesse


Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse wurden gemäß dem Londoner Abkommens von 1945 gegen politische, industrielle, militärische Führung des NS-Regimes eröffnet, so weit sich diese nicht durch Selbstmord und Flucht der Gerichtsbarkeit entzog.

Die Urteilsverkündung im Hauptprozess fand am 1. Oktober 1946 statt. Zwischen 1946 und 1949 wurden weitere Verfahren durchgeführt.
 Urteile

 vordere Reihe v.l.n.r.: 
 
Göring (Selbstmord),
 
Heß (lebenslänglich),
 Ribbentrop (Todesstrafe),
 Keitel (Todesstrafe)

 hintere Reihe v.l.n.r.: 
 Dönitz (10 Jahre Haft), 
 Raeder (lebenslänglich), 
 Schirach (
20 Jahre Haft), 
 Sauckel (
Todesstrafe)

Kommentar
Es war richtig, dass die NS-Ganoven nun selbst vor Gericht standen.

Dass sie sich über Siegerjustiz beklagten, tut dem keinen Abbruch,
denn wer sonst hätte über diese Verbrecher Gericht sitzen sollen ?

Dennoch waren die Nürnberger Prozesse in verschiedener Hinsicht
unzulänglich:

1. die Sieger klagten solche Leute nicht an, die sie für eigene Rüstungs-
projekte gebrauchen konnten,

2. die Sieger befassten sich nicht mit
Kriegsverbrechen, derer sie sich
selbst schuldig gemacht hatten, aber das ändert gar nichts an der Schuld
der NS-Verbrecher,

3. die Sieger entschieden für 12 Verbrecher auf Todesstrafe, deren Gegner
ich mit aller Konsequenz bin, auch wenn sie dem Willen der Völker 
entsprach und nach 55 Mio. Toten wie ein "Randproblem" erscheint.

sven200309

weitere Literatur

Alliierte Kriegsverbrechen   Siegerjustiz  Entnazifizierung  Zweiter Weltkrieg  Nachkriegszeit

http://nuremberg.law.harvard.edu

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