Musikerklausel     Anlage zum Mietvertrag vom .............................

Musik ist Kultur bzw. Multikultur, denn so verschieden sind mitunter die Geschmäcker, dass sie einander dulden und sich mäßigen müssen, denn Rücksichtnahme ist nicht nur im Tun, sondern auch in der Hinnahme.

Musik in unseren Häusern ist erwünscht, ebenso das Musizieren. Und das nach Herzenslust, doch je mehr es durch die Decken, Wände und Fenster geht, desto erforderlicher ist es, sich mit den Zuhörern zu verabreden, z.B. die Übungszeiten, so dass möglichst nie der Vermieter "eingeschaltet" wird, zumal es Vermieter gibt, die zwar vielseitig interessiert, dennoch nur wenig Muße haben, sich um die Streitigkeiten erwachsener Menschen zu kümmern, denn das liefe rasch auf "Betreutes Wohnen" hinaus und setzt höhere Mieten voraus als in Miethäusern mit netten Mietern gewöhnlich.

Ort, Datum ...........................................................

 

Einverständnis-Unterschriften:  ...........................................................

Dieses Formular genießt allgemeine Akzeptanz, wenngleich nicht immer bewusste.

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