Kinderklausel Anlage zum Mietvertrag vom .............................
In zahlreichen Urteilen zum Mietrecht heißt es,
dass Kindergeschrei kein Lärm sei. Das sehen auch wir so, nur mit den Ohren
hört es sich mitunter wie Lärm an, weshalb noch immer einige Zeitgenossen aus
Gründen intellektueller Unzulänglichkeit skrupellos von "Kinderlärm" sprechen.
Wenn wir demgegenüber aus tieferer Einsicht konformhalber das Kindergeschrei
als "allzeit herzlich willkommene Lebenszeichen" auffassen, so fragt sich
dennoch gelegentlich, ob und wie sich der Lautstärke-Pegel durch beispielsweise
Erziehung im Laufe der Jahre mäßigen könnte und müsste, damit sich die
Kinder irgendwann an Rücksichtnahme und Lärmschutzverordnung gewöhnen, ohne
daran zu verdrießen.
So kann es Sinn machen, dass Eltern
aus der bekanntlichen Tatsache, dass die Lebenszeichen der eigenen Kinder
weit weniger zu Ohren gehen als die Lebenszeichen der Kinder von Nachbarn, hinreichende Schlüsse
ziehen und sich gegebenenfalls helfen lassen, zumal überhaupt jeder Mensch und
eben auch jedes Kind nur gewinnen kann, wenn es von der Umwelt nicht nur
"ertragen", sondern auch "bekümmert" wird.
In Paragraphen und zahlreichen Urteilen zum Schadensersatzrecht heißt es, dass Kinder schuldunfähig und haftungslos sind. Das ist zurecht. Nur macht es wenig Sinn, wenn Vermietern über die eigenen Kinder und allgemeine Pflichten hinaus das Privileg zufällt, auch für die Schäden durch Kinder von Mietern zu haften. Darum der Appell an Eltern, für ihnen bekannte Schäden ihrer Kinder auch ohne Aufforderung die Verantwortung zu übernehmen, wie es im Eigenheim unumgänglich und teurer wäre, damit Vermieter familienfreundlicher werden, wie es viele Vermieter und auch Mieter häufig nicht sind.
Ort, Datum ...........................................................
Einverständnis-Unterschriften: ...........................................................
Dieses Formular würde vielen Eltern erst dann "wichtig" erscheinen, wenn die eigenen Kinder "endlich" aus dem Hause sind.
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