Friedenspflicht
Die Staaten sind einander völkerrechtlich durch die UNO-Charta zum Frieden verpflichtet.
Dieser Friedenspflicht ist in Streitfällen Folge zu leisten, indem ausschließlich "friedliche Mittel" zur Anwendung kommen dürfen.
Diese Friedenspflicht allein genügt nach
Auffassung von Friedensforschung.de
jedoch nicht, so dass es darauf ankommt,
- den Völkerrechtssubjekten
auch die militärischen Mittel zu nehmen, mit denen sie gegen die
Friedenspflicht verstoßen können, also Abrüstung auf polizeiliche
Erfordernisse durchzusetzen,
- den Vereinten Nationen ein auch militärisch überlegenes Gewaltmonopol
aufzubauen >> UNO-Pazifismus
Artikel 2 UNO-Charta 3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. |
Nationale
Friedenspflicht
Friedliche Mittel zur Streitbeilegung
sind Umstrittene Mittel sind: DREI Zwecke bzw. Zustände: |
inhaltsgleich mit >> friedliche Mittel
Kriegsverbot Selbstjustizverbot
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