Falsche Selbstauskunft im Mietrecht
Macht ein Mieter bei Mietvertragsschluss wahrheitswidrige Angaben, z.B. im vorherigen Mietverhältnis mietschuldenfrei gewesen zu sein oder eine Haftpflichtversicherung zu haben, so lautet die Betriebsanweisung:
Der Mietvertrag ist zu widerrufen >> Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in den Fristen des § 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB, wenn der Betreffende der Aufforderung zur Stellungnahme nicht nachkommt oder die Stellungnahme ungenügend ist.
BA20091214
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