Wohnungseinbruch
Bei der Hausinspektion machte der Mieter hinsichtlich der beschädigten Wohnungstür geltend, es sei ein Wohnungseinbruch gewesen. Auf die Frage nach der Strafanzeige antwortete er, dass solche Anzeigen keinen Sinn machen.
Rechtsfolge: Der Mieter haftet für die Reparatur der Wohnungstür,
denn er hätte den Einbruch zumindest sofort der Hausverwaltung melden müssen,
um eine fachgerechte Instandhaltung zu veranlassen.
Anderenfalls ist davon auszugehen, dass der Mieter die Tür selbst aufgebrochen
hat, weil sich beispielsweise selbst ausgeschlossen haben könnte.
Andererseits: Wohnungseinbrüche sind in einigen Bezirken Berlins sehr häufig und die Aufklärungsquote gering. Die Spurensicherung ist mit Ausnahme von Schwerstverbrechen oder der besseren Quartiere zumeist äußerst dürftig. Besonders betroffen sind oberste Stockwerke und Erdgeschoss-Wohnungen.
Unbedingt: Alle Wohnungseinbrüche sollten zur Strafanzeige gebracht werden. Die Bewohner sollten auf die Einbruchsgefahr und Schadenstragungen hingewiesen werden. Nur so erhöht sich die Aufmerksamkeit. Auf Ordnung in den Hausfluren ist zu achten, denn je verwahrloster ein Gebäude ist, desto größer wird die Einbruchswahrscheinlichkeit.
20090429
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