wehrhaft
Die Menschlichkeit muss wehrhaft sein.
Gewöhnlich wird die Wehrhaftigkeit auf den Staat bezogen, auf die Wehrhaftigkeit seiner territorialen Grenzen, auf die Wehrhaftigkeit des Rechts, Wehrhaftigkeit der Demokratie und vieles mehr, denen gemeinsam sein sollte, dass sie als staatliche Institutionen dem Menschen bzw. der Menschlichkeit zu dienen haben.
Deshalb sollte die Wehrhaftigkeit der staatlichen Institutionen kein Selbstzweck sein, sondern auch deren Verteidigung gehört unter den Vorbehalt der Menschlichkeit.
Das Recht des Einzelnen muss wehrhaft sein. Dies kann jedoch nicht als Aufgabe des Einzelnen geschehen, denn jede zivile Ordnung legt gerade darauf wert, als Gesamtheit auch die Wehrlosen gegen Angriffe zu schützen, was wiederum nur im Wege eines staatlichen Gewaltmonopols gelingen kann, das selbst wiederum durch demokratisches Recht beherrscht wird.
Wäre die Wehrhaftigkeit des Einzelnen nicht dem Gewaltmonopol zugeordnet, so wären Bandenjustiz und Selbstjustiz davon Folge >> das schlechte "Recht des Stärkeren".
Zur Wehrhaftigkeit gehört auch die Prävention. Während die klassische Sicherheitspolitik schwerpunktmäßig nach Modernisierung ihrer polizeilichen und militärischen Gewaltpotentiale strebt (=Aufrüstung), was ebenso permanentes Wettrüsten zur Folge hat, erforscht pazifistische Sicherheitspolitik die potentiellen Konfliktursachen und die Möglichkeiten eines Interessenausgleichs bzw. deren zivile Entwicklung, um Konflikten vorzubeugen.
Sven 200603