Vorratsdatenspeicherung

Wikipedia beschreibt die "Vorratsdatenspeicherung" zutreffend als "Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren.
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen." ZITATENDE

Kritik - auch an der Kritik:

Tatsächlich wirft die "Vorratsdatenspeicherung" enorme Datenschutzprobleme auf, aber die durch Anonymität begangenen Rechtsverletzungen wiegen kaum weniger schwer, sowohl für den Verbraucherschutz als auch für die Bürgerrechte.

Wie es Kfz-Kennzeichen gibt, um Verkehrssünden zu mindern und verfolgen zu können, so braucht es das meines Erachtens auch für die elektronischen Kommunikationsmittel, denn die Möglichkeit zu unverantwortetem Handeln provoziert eben unverantwortliches Handeln. 
  
Gegenwärtig ist es so, dass noch nicht einmal Morddrohungen mit exakter Uhrzeit benannt und direkt danach strafangezeigt zur Strafverfolgungen führen.
Gegenwärtig ist es so, dass Hacker, die über Stunden ein Diskussionsforum angreifen, von der Polizei nicht ermittelt werden und Tausende Stunden journalistischer Arbeit vernichten können, ohne mit Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Gewiss würden sich "Ausnahmeregelungen" finden, wenn staatliche Stellen attackiert würden, aber Private werden in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte - z.B. ein Diskussionsforum zu betreiben - durch die gegenwärtige Rechtslage unzureichend bzw. überhaupt nicht geschützt.

Übrigens war Ermittlungsbehörden vor dem 9.11.2001 mehrfach möglich und gelungen, gegen uns begangene Straftaten aufzuklären, denn es gab/gibt die "Vorratsdatenspeicherung" bei den Telefongesellschaften schon aufgrund der Kostenabrechnung sowieso, nur eben seit Beginn der Terrorhysterie weniger zugunsten gewöhnlicher Strafverfolgung. 

msr200909             Politik-Forum

Nichtig >> Vorratsdatenspeicherung 201003 BVerfGE

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