Vorratsdatenspeicherung
Wikipedia beschreibt die "Vorratsdatenspeicherung" zutreffend als
"Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren.
Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie
anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste
eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien
zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen
wachsen." ZITATENDE
Kritik - auch an der Kritik:
Tatsächlich wirft die "Vorratsdatenspeicherung" enorme Datenschutzprobleme auf, aber die durch Anonymität begangenen Rechtsverletzungen wiegen kaum weniger schwer, sowohl für den Verbraucherschutz als auch für die Bürgerrechte.
Wie es Kfz-Kennzeichen gibt, um Verkehrssünden zu mindern und verfolgen zu
können, so braucht es das meines Erachtens auch für die elektronischen
Kommunikationsmittel, denn die Möglichkeit zu unverantwortetem Handeln
provoziert eben unverantwortliches Handeln.
Gegenwärtig ist es so, dass noch nicht einmal Morddrohungen mit exakter Uhrzeit
benannt und direkt danach strafangezeigt zur Strafverfolgungen führen.
Gegenwärtig ist es so, dass Hacker, die über Stunden ein Diskussionsforum
angreifen, von der Polizei nicht ermittelt werden und Tausende Stunden
journalistischer Arbeit vernichten können, ohne mit Strafverfolgung rechnen zu
müssen.
Gewiss würden sich "Ausnahmeregelungen" finden, wenn staatliche
Stellen attackiert würden, aber Private werden in Wahrnehmung ihrer
demokratischen Rechte - z.B. ein Diskussionsforum zu betreiben - durch die
gegenwärtige Rechtslage unzureichend bzw. überhaupt nicht geschützt.
Übrigens war Ermittlungsbehörden vor dem 9.11.2001 mehrfach möglich und
gelungen, gegen uns begangene Straftaten aufzuklären, denn es gab/gibt die
"Vorratsdatenspeicherung" bei den Telefongesellschaften schon aufgrund
der Kostenabrechnung sowieso, nur eben seit Beginn der Terrorhysterie weniger
zugunsten gewöhnlicher Strafverfolgung.
msr200909 Politik-Forum
Nichtig >> Vorratsdatenspeicherung 201003 BVerfGE