Vetorecht  Vetorecht  Vetorecht

- Vetorecht gegen Parlamentsentscheidungen -

Es gibt keine annehmbare Alternative zur Demokratie. 
Es gibt keine ernsthafte Alternative zur repräsentativen Demokratie. 
 
Aber die Vorstellung, dass die Volksvertreter das Volk ideal vertreten könnten und nicht in erster Linie ihre eigenen Interessen, ist eine Utopie.

Es genügt nicht zur Lösung dieses Problems, dass die von Rechtsänderungen Betroffenen den Rechtsweg beschreiten können.

Es genügt auch nicht, dass Personen abgewählt werden können, wenn damit nur der Posten frei wird für den nächsten, der dann nichts anders tut als derjenige zuvor, sondern sich ebenfalls über den Willen der Bevölkerung hinweg setzt.

Es genügt auch nicht, dass Parteien abgewählt werden können, wenn es zu ihnen keine wirklichen Alternativen gibt, weil die Parteien in vielen Fragen sich selbst und einander näher sind als der Bevölkerung (z.B. Diäten, Steuererhöhungen).

    
Darum muss es möglich sein, dass ein Gesetz durch die Bevölkerung zu Fall gebracht werden kann.  Durch ein Veto-Referendum.

Verfahrensschritte:

1. Das Gesetz wurde parlamentarisch beschlossen (und regelt damit bislang Ungeregeltes oder Existierendes neu).

2. Die Veto-Frage lautet, ob die Bürger dem Gesetz zustimmen ("JA zu diesem Gesetz")  oder ob sie es ablehnen ("NEIN zu diesem Gesetz").

3. Damit wir nicht in einer "Stimmungsdemokratie" landen und das Vetorecht nicht von den kleinen bzw. oppositionellen Parteien missbraucht werden kann, bedarf es einer Zweidrittel-Ablehnung bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 50 Prozent, um ein Gesetz zu Fall zu bringen. 
 

sven neu 200311

DISKUSSION

 
Vetorecht für die UN-Vollversammlung
Vetorecht gegen Rüstungsprojekte
Vetorecht gegen Militäraktionen
Reformen für Deutschland
Veto

DIALOG-LEXIKON