Super-GAU
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Als Super-GAU wird der Störfall einer atomtechnischen Anlage bezeichnet, der den "größten anzunehmenden Unfall" = GAU übertrifft, also auch in der Notfallplanung nicht vorgesehen ist, deshalb im Nachhinein als "unvorhersehbar" bezeichnet wird, was zumeist nicht stimmt, weil die Atomwirtschaft dazu neigt, längst aufgezeigte Risiken zu ignorieren, z.B. Amoklauf im AKW, Terrorangriffe, Naturkatastrophen.
Ebenfalls zu wenig ernstgenommen werden die Risiken von Atomwaffenunfällen. Auch die chemische Industrie birgt und realisiert Risiken mit Super-GAU-Qualität. Gleiches kommt für biotechnische Risiken in Betracht.
Die Risikoforschung muss also der Politik Hinweise geben, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen technische Anwendungen erlaubt werden dürfen oder aber gänzlich der theoretischen Bearbeitung vorbehalten bleiben müssen, bis diese hinreichend die erkannten Probleme meistert.
Voraussetzung für zuverlässigere Risikoanalysen ist maximale Transparenz, weshalb a) das Verschweigen meldepflichtiger Störfälle dringend in den Rang einer Straftat gehoben werden muss und b) die Risiko-Überwachung zwar den Betreibern obliegt, die aber je nach Risikogröße ununterbrochen durch unabhängigen Sachverstand überwacht werden sollten. Die Unabhängigkeit des Sachverstandes ist nur überparteilich anzunähern.
Markus Rabanus20110316
März 2011 >> AKW-GAU in Japan
Beispiele, die den "GAU" übertrafen >> 1986 Tschernobyl 2011 Fukushima
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