Staatsräson
Von Staatsräson ist die Rede, wenn zum tatsächlichen oder vermeintlichen Wohle des Staates Dinge getan oder unterlassen werden.
Befürworter der Staatsräson argumentieren mit dem Wettbewerb, in dem sich die Staaten gegeneinander befinden. Gegner der Staatsräson fordern die Durchsetzung des Rechts, gerade auch dann, wenn es die Repräsentanten des Staates trifft, denn sie die eigentlichen Verletzer des Staatszwecks.
Sven20051015
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