Spam
Als Spam [spæm] oder Junk (englisch für ‚Abfall‘ oder ‚Plunder‘) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden und häufig werbenden Inhalt haben. Dieser Vorgang wird Spamming oder Spammen genannt, der Verursacher Spammer.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/SpamDie Beseitigung von Spam aus unseren Mailfächern und Foren ist zeitaufwendig, die wir den
Verursachern in Rechnung stellen.
Sünden von Perversen, Betrügern und Gameboy-Nazis
In unseren Spam-Prozessen gegen zwei Rechtsextremisten in
Leipzig und einen Rechtsextremisten in Augsburg stellte sich jeweils als
Problem heraus, dass der durch diese Täter uns konkret entstandene
Schaden vergleichsweise gering war und die zivilrechtliche Klageerhebung
nicht annähernd zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hätte.
Obwohl wir prinzipiell dem Zivilrechtsweg den Vorzug geben, war
aus den genannten Gründen der Strafrechtsweg geboten.
Von Nachteil in den Strafprozessen erwies sich dann, dass weder Richter noch Staatsanwälte den uns treffenden Aufwand nachvollziehen konnten, was unter anderem daran liegt, dass sie "eigene Spam-Erfahrung" haben und damit meinen, dass ihnen täglich weniger als zehn Spams in das Mail-Fach flattern, die sich relativ rasch löschen lassen. Unsere umfängliche Beweisführung (bis zu 50.000 Mails pro Tag) konnte die Gerichte zwar "beeindrucken", aber es schien, als setzten sie diese für sie ungewohnten Größenordnungen ins Verhältnis zu unseren Webaktivitäten und Userzahlen, wodurch sich die Spam-Belastung für uns relativiere: "Große müssen sich Schlimmeres aushalten" war der unausgesprochene Tenor. Das kann zwar für manchen Wirtschaftsbereich zutreffend sein, gerade aber nicht für weitgehend idealistische Internetauftritte, die schon selbst nur deshalb "erfolgreich" sind, weil in ihnen unendlich viel Aufwand steckt. Da also Spam strafrechtlich noch immer nicht richtig ernst genommen wird, kam es darauf an, dass die Computer der Spammer als "Tatwerkzeuge" eingezogen werden bzw. bleiben, damit die Prozesse wenigstens etwas Abschreckung brachten, denn die ansonsten erfolgende Verurteilung zu Jugendhaftstrafen auf Bewährung schrecken diesen Täterkreis kaum ab, sondern werden von ihnen noch häufig als "Auszeichnung" ihres "revolutionären Martyriums" angesehen. Wenn es hingegen um Einziehung ihrer Computer ging, dann hatten sie wenigstens etwas den Eindruck, dass solche Taten nicht nur Tatopfern Nachteile bescheren. Die Spam-Prozesse machten deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen ungenügend sind, die Gerichte sich noch immer schwer tun, diese Angriffe adäquat abzuurteilen. Der §240 StGB fand beispielsweise überhaupt keine Anwendung, obwohl in ihm der Tatbestand enthalten ist, den wir gegen uns hauptsächlich verwirklicht sehen, denn es geht uns letztlich weit weniger um die "Computersabotage", die oft beleidigenden und obszönen Inhalte, sondern in erster Linie um die gestohlene Zeit, die uns und unseren Praktikanten durch die Spam-Abwehr abgenötigt wird und werden soll, denn diese Absicht ist den politisch motivierten Massen-Spam-Attacken gegen uns deutlich zu entnehmen. |
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