Religionsgebote und Verfassungsrecht
Verfasst am: 04.11.2004 12:27 Titel: Re: Bekenntnisfreiheit | |||||||||
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Ja, so ist auch meine Auffassung dazu, aber immerhin vermag ich mir vorzustellen, dass Religiöse es "mengenlehremäßig" auch umgekehrt anschauen werden, also Ideologie als Teilmenge von Religion, eben ohne Gott.
Das ist richtig.
Falsch, denn 1. die Verfassung steht "über" den staatlichen Gesetzen als "höchstes Recht", 2. die Verfassung ist Ausdruck der politischen Ethik, steht aber nicht "über der Ethik", sondern ist eher eine Teilmenge von ihr, 3. die bundesdt. Verfassung steht nicht "über den Religionen", sondern stellt sich einerseits "zwischen" sie, etwa durch die Grenzen der Freiheitsrechte, andererseits neutral "gegenüber" den Religionen, Weltanschauungen, ... 4. ... vieles mehr, aber dies soll kein juristisches Repetitorium sein, nur halt so viel, dass Deine Auffassung mal wieder falsch ist und genau dazu führen würde, was Du angeblich zu vermeiden trachtest, dass Religiöse in Zwiespalt zwischen Rechtschaffenheit und Religionsgehorsam geraten. Das aber ist oft genug der Fall und liegt daran, dass viele Religiöse Deine politischen Irrtümer teilen.
So klingt es dann aus Deinem Kopf und ist nicht nur falsch in der Sache, wie oben gezeigt, sondern in Deiner notorisch ungebührlichen Art auch strafbar als Religionsbeschimpfung. Du wirst es irgendwann lernen Deine Ansichten ohne Beleidigung und Hetze vorzutragen. Vielleicht erst nach Bestrafung. Du dürftest zwar in all dem irren, wie es auch Religiöse und wohl die meisten aus Unwissenheit tun, denn die Verfassung steht halt vielen "über dem Verstand", wenn sie über anderer Leute Rechte denken, sprechen, aber irren soll jeder zumindest nicht, was die Friedlichkeit des Umgangs anbetrifft. Grüße von Sven |