Notaranderkonto
ist ein vom Notar geführtes Treuhandkonto,
auf das ein Kaufpreis entrichtet werden kann,
a) um einerseits den Käufer zu sichern, dass der Kaufgegenstand auch
tatsächlich geliefert wird,
b) um andererseits den Verkäufer zu sichern, dass er den Kaufgegenstand nicht
liefert, ohne dass die Kaufpreiszahlung erfolgt ist.
Der Notar übernimmt dafür die Haftung, dass die Kaufpreisauszahlung an der
Verkäufer erst und sobald erfolgt, wenn alle dazu erforderlichen Bedigungen
erfüllt sind.
msr/20150320
Kontext z.B. >> Immobilienkaufvertrag
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