Notaranderkonto ist ein vom Notar geführtes Treuhandkonto, auf das ein Kaufpreis entrichtet werden kann, 
a) um einerseits den Käufer zu sichern, dass der Kaufgegenstand auch tatsächlich geliefert wird, 
b) um andererseits den Verkäufer zu sichern, dass er den Kaufgegenstand nicht liefert, ohne dass die Kaufpreiszahlung erfolgt ist.

Der Notar übernimmt dafür die Haftung, dass die Kaufpreisauszahlung an der Verkäufer erst und sobald erfolgt, wenn alle dazu erforderlichen Bedigungen erfüllt sind.

msr/20150320

 

Kontext z.B. >> Immobilienkaufvertrag

 

Immobilienformulare          Kauf    Nießbrauch    Miete

RABANUS   Bereich Unternehmensberatung    Vertragsformulare   zur Titelseite