Notar (von lateinisch notārius ‚Geschwindschreiber‘) ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Ebenso ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig.
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>> Notarkosten