Maklerprovision

Selbstverständlich sind alle Konditionen verhandelbar. Dennoch können nachstehende Tarife Ihrer ersten Orientierung dienen, in welcher Höhe sich unsere Provisions- oder Honorarforderungen in gewöhnlichen Fällen bewegen:

Bei Vermittlung von Mietinteressenten (Berliner Zentralbezirke) zwei Monatsmieten. 

Bei Vermittlung von Immobilien (Berliner Zentralbezirke) 5 Prozent des Kaufpreises.

>> Maklerauftrag

A) Sollten Sie in Begutachtung und Verkaufsverhandlungen durch uns beraten werden wollen, so beschreiben Sie uns das betreffende Objekt bitte ohne Nennung der konkreten Grundstückadresse.

B) Sollten Sie in Begutachtung und Verkaufsverhandlungen durch uns begleitet oder C) vertreten werden wollen, so  teilen Sie das bitte vorher dem betreffenden Maklerunternehmen schriftlich mit. 

Unser Honoraranspruch in bloßen Beratungsfällen (A) beläuft sich auf pauschal 120 € pro Beratungsgespräch, maximal zwei Stunden.

Unser Honoraranspruch in Begleitungsfällen (B) beläuft sich auf pauschal 100 € pro Stunde zzgl. Kilometerpauschale 1,50 €. 

Unser Honoraranspruch in Vertretungsfällen (C) erhöht sich gegenüber (B) um 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Alle Preisangaben inklusive Umsatzsteuer, aber unverbindlich zu Ihrer ersten Orientierung, denn es kommt auf die Größenordnungen und Probleme des Einzelfalls an.

Sollten Sie mit uns noch keine Erfahrungen haben, können Sie Ihre Fragen auch schriftlich stellen und für deren Beantwortung einen Kostenvoranschlag bekommen.

- STAND 01.01.2015KONTAKT

Wir bitten unsere Mandanten um Verständnis dafür, dass die auf unseren Webseiten angebotenen Immobilien nicht innerhalb unseres Mandantenkreises angeboten werden, um uns etwaige Interessenkonflikte zu vermeiden. 

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir ausnahmsweise auch interessanteste Aufträge ablehnen, wenn wir ausgelastet sind und deshalb mit scheiternden Bemühungen rechnen müssten. 
Entweder empfehlen wir Ihnen In solchen Fällen andere Maklerunternehmen, die uns für Ihren Auftrag geeignet erscheinen, oder wir beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.

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>> Maklerklausel


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